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Griechenland verschärft den Kampf gegen den Schwarzmarkt – EEEP sperrt 142 weitere Domains

7. Juni 20268 Minvon Lisa Lustich
Redaktionell geprüft von Lisa LustichLetzte Prüfung:
Athener Parthenon in roter Abenddämmerung mit Roulette-Rad – Symbolbild Griechenland Schwarzmarktbekämpfung Online-Glücksspiel

Die griechische Glücksspielbehörde EEEP hat ihre Blacklist um 142 Domains erweitert. Wir analysieren, warum Athen damit weiter ist als Berlin – und welche Lehren die GGL daraus ziehen sollte.

Die griechische Glücksspielbehörde Επιτροπή Εποπτείας και Ελέγχου Παιγνίων (EEEP) hat am 3. Juni 2026 142 neue Online-Casino- und Sportwetten-Domains auf ihre offizielle Blacklist gesetzt. Damit umfasst die griechische Sperrliste nun 1.487 Einträge – ein Anstieg von 31 % gegenüber dem Vorjahr. iGaming Expert hatte über die jüngste Maßnahme als Teil einer breiteren Anti-Schwarzmarkt-Initiative berichtet, die Athen seit Anfang 2026 mit deutlich erhöhtem Druck verfolgt.

Anders als in Deutschland funktioniert die griechische Sperrliste mit echten Zähnen: Internet Service Provider (ISPs) in Griechenland sind gesetzlich verpflichtet, gelistete Domains binnen 48 Stunden auf DNS-Ebene zu blockieren. Banken und Zahlungsdienstleister – darunter Visa, Mastercard, PayPal, Skrill und Neteller – müssen Transaktionen an gelistete Anbieter ablehnen. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 500.000 € pro Vorfall. Die Folge: Wer in Griechenland einen Schwarzmarkt-Anbieter aufrufen will, sieht entweder eine ISP-Sperrseite oder bekommt seine Einzahlung von der eigenen Bank zurückgewiesen.

Im Vergleich dazu wirkt das deutsche System fast hilflos. Die GGL veröffentlicht zwar eine Whitelist (Stand Juni 2026 rund 30 Online-Casino-Lizenzen) und kann nach § 9 Absatz 1 Nr. 5 GlüStV theoretisch ISP-Sperren anordnen. In der Praxis wurden seit Inkrafttreten 2021 jedoch nur 42 Anordnungen umgesetzt, die Mehrzahl davon erst nach langwierigen verwaltungsgerichtlichen Verfahren. Das OVG Koblenz hatte im November 2025 grundsätzlich entschieden, dass die GGL solche Sperren anordnen darf – seitdem ist die Schlagzahl etwas gestiegen, liegt aber weiter unter griechischem Niveau.

Bei den Zahlungssperren ist Deutschland sogar weiter – im Prinzip. § 9 Absatz 1 Nr. 5 erlaubt Anordnungen gegen Zahlungsdienstleister, und § 4 ZAG verpflichtet diese, illegale Transaktionen zu unterbinden. In der Praxis stellt sich aber heraus, dass viele Schwarzmarkt-Anbieter die Zahlungsabwicklung über White-Label-PSPs in Curaçao, Costa Rica oder Anjouan vornehmen, die formell nicht als Glücksspielzahlungen erscheinen, sondern als allgemeine E-Commerce-Transaktionen getarnt werden. Genau hier hat Griechenland mit der EEEP-Datenbank einen entscheidenden Vorteil: Banken erhalten eine zentral gepflegte Liste verdächtiger MCC-Codes und Empfänger-IBANs in Echtzeit.

Die griechischen Zahlen unterfüttern das eindrucksvoll: Laut EEEP-Jahresbericht 2025 sank der geschätzte Schwarzmarkt-Anteil am gesamten Online-Glücksspiel-Bruttoumsatz von 38 % (2022) auf 14 % (2025). In Deutschland liegt dieser Wert nach GGL-Schätzungen bei rund 25 % – Tendenz nur leicht fallend. Athen hat seine Steuereinnahmen aus Online-Glücksspiel dadurch in drei Jahren um 84 % gesteigert (von 187 Mio. € auf 344 Mio. €). Deutschland verzeichnete im selben Zeitraum ein Plus von 31 % (von 850 Mio. € auf 1,11 Mrd. €).

Für deutsche Spieler ist die griechische Entwicklung aus zwei Gründen interessant. Erstens zeigt sie, dass effektive Schwarzmarktbekämpfung möglich ist – sie braucht aber politischen Willen und klare Durchgriffsrechte für die Aufsicht. Die GGL hat dies wiederholt in Stellungnahmen an die Länder eingefordert; bisher zögern Bayern und Nordrhein-Westfalen, weil sie Bürokratie-Sorgen für die Banken anmelden. Zweitens illustriert sie, dass internationale Vergleichsdaten zur Reform-Diskussion zunehmend wichtiger werden. Die für Spätsommer 2026 geplante Evaluierung des GlüStV 2021 wird mit hoher Wahrscheinlichkeit auch das griechische Modell als Best-Practice-Beispiel zitieren.

Praktisch heißt das für unsere Leser: Wer in Deutschland online spielt, sollte sich vor jeder Anmeldung vergewissern, dass der Anbieter auf der GGL-Whitelist steht. Eine schnelle Prüfung über die Webseite der Behörde dauert keine 60 Sekunden. Spieler, die in der Vergangenheit bei einem nicht-lizenzierten Anbieter Verluste erlitten haben, können – nach aktueller BGH-Rechtsprechung (Az. I ZR 88/23, Urteil vom 13. September 2024) – zivilrechtlich Rückforderungsansprüche gegen die Anbieter geltend machen. Spezialisierte Kanzleien wie CLLB Rechtsanwälte oder Goldenstein berichten von Erfolgsquoten zwischen 70 % und 95 % bei klar identifizierbaren Anbietern.

Wir verfolgen die griechische Entwicklung weiter, weil sie als Reform-Blaupause für die GGL erkennbar Kontur gewinnt. Spannend wird vor allem, ob das EEEP-Modell der Zahlungsdatenbank in den anstehenden Bund-Länder-Konsultationen tatsächlich diskutiert wird – die Argumente liegen, anders als bei früheren Reformrunden, jetzt erstmals als belastbare europäische Vergleichsdaten auf dem Tisch.

Quellen & weiterführende Links

Glücksspiel kann süchtig machen. Spielen Sie verantwortungsbewusst. Hilfe und Beratung unter 0800 1 372 700 (BZgA, kostenlos & anonym).

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