US-Glücksspielunternehmen wegen Suchtmechanismen in Apps verklagt

Immer mehr Klagen rollen auf US-Sportwettenanbieter zu. Die Kläger werfen Unternehmen wie FanDuel und DraftKings vor, absichtlich suchtfördernde Algorithmen in ihren Apps zu nutzen, was zu Verlusten von bis zu 2 Millionen US-Dollar führte.
Das amerikanische Rechtssystem erlebt eine Welle von Klagen gegen Sportwettenunternehmen. Der Vorwurf: Die Anbieter sollen Apps absichtlich so gestalten, dass sie Spieler mit Suchtneigung ausbeuten. Diese neue juristische Strategie könnte die Branche grundlegend verändern. Bisher wurden solche Klagen oft aufgrund mangelnder Fürsorgepflicht abgewiesen. Der Fokus verschiebt sich nun auf das Design der Apps selbst.
Whitney Ray Di Bona, Anwältin und Verbraucherschutzexpertin bei Drugwatch, sieht hier eine Parallele zu den jüngsten Klagen gegen Social-Media-Giganten. Sie hofft auf eine zukünftige Sammelklagebewegung. Das Gericht in New Mexico sprach Meta bereits zu einer Strafzahlung von 375 Millionen US-Dollar schuldig. Dort ging es um irreführende Angaben zur Sicherheit von Online-Plattformen.
Zahlen und Fakten
Rund 80 Klagen auf Staatsebene verweisen auf das Urteil gegen Meta. Sie könnten den Weg ebnen. Die Kläger sehen die Wett-Apps als Produkte. Diese seien absichtlich mit Suchtfunktionen ausgestattet, heißt es. Ziel sei es, Nutzer auf den Plattformen zu halten. Dies kann zu emotionalem Stress, Angstzuständen, Depressionen und Selbstverletzung führen. Darüber hinaus verlieren Betroffene oft hohe Geldbeträge. Die Kläger Christopher Sage und Terry Thompson fordern beispielsweise in Pennsylvania 2 Millionen US-Dollar von FanDuel und DraftKings. Diese Anbieter sollen mit der NFL und Genius Sports zusammenarbeiten. Ihnen wird vorgeworfen, ein bekanntermaßen süchtig machendes Produkt, insbesondere Micro-Wetten während des Spiels, anzubieten.
Ein weiterer Fall ist Daniel Arroyo gegen DraftKings und FanDuel in Massachusetts. Er behauptet, etwa 160.000 US-Dollar bei FanDuel und 20.000 US-Dollar bei DraftKings verloren zu haben. Er entwickelte eine Glücksspielsucht. FanDuel soll Daten, wie die Verweildauer beim Wetten, nutzen, um personalisierte Algorithmen zu erstellen. Diese bombardierten ihn mit gezielten Benachrichtigungen und Werbung. Diese sollten ihn zu weiteren Wetten animieren.
„Sie sagen im Grunde, dass die Apps selbst Produkte sind, die absichtlich mit diesen süchtig machenden Funktionen ausgestattet wurden, die diese Nutzer auf den Plattformen gefangen halten und dann emotionalen Stress, Angstzustände, Depressionen, in einigen Fällen Selbstverletzung und offensichtlich dazu führen, dass diese Menschen viel, viel Geld verlieren.“ - Whitney Ray Di Bona, Anwältin und Verbraucherschutzexpertin bei Drugwatch
Glücksspielunternehmen haben sich bisher nicht zu den Vorwürfen geäußert. Ihre Anwälte argumentieren, dass Produkthaftungsgesetze nicht gelten, weil Wettplattformen Dienstleistungen seien. Diese Argumentation war in Pennsylvania und Illinois bislang nicht erfolgreich.
Hintergrund
Die jüngste Klagewelle konzentriert sich hauptsächlich auf FanDuel und DraftKings. Diese kontrollieren zusammen mindestens 80 Prozent des legalen Sportwettenmarktes in den Vereinigten Staaten. Seit dem Fall des Professional and Amateur Sports Protection Act im Jahr 2018 haben Glücksspielunternehmen Millionen ausgegeben. Sie wollen Apps entwickeln, die Kunden binden. Sie sollen das Spielen 'reibungsarm' machen. Die Unternehmen setzen auf eine gesteigerte Betonung des sozialen Erlebnisses. Doch diese Entwicklungen könnten nun zum Bumerang werden. Die rechtlichen Schritte gegen die Firmen könnten erhebliche Folgen für das App-Design haben.
Der Meta-Fall unterschied sich von den meisten Glücksspielklagen. Dort ging es um die Ausbeutung von Minderjährigen. Bei Sportwetten ist das Mindestalter in den meisten US-Bundesstaaten 21 Jahre. Lance Oliver, Anwalt bei Motley Rice, betont die erhöhte Verantwortung für Anbieter von Suchtprodukten. Auch wenn es in einigen Fällen um Minderjährige geht, sind die meisten Kläger in den aktuellen Glücksspielklagen Erwachsene. Es bleibt abzuwarten, ob Jurys gegenüber erwachsenen Klägern dieselbe Sympathie zeigen. Bei Kindern mit noch nicht vollständig entwickelten Gehirnen ist dies oft der Fall.
Die Gesetze in Japan zeigen einen anderen Ansatz. Dort wird künftig verstärkt auf die Prävention von Online-Glücksspielsucht geachtet. In Deutschland klagen derweil 33 Sportwettenlizenznehmer gegen das Land Hessen. Sie empfinden die Bedingungen des deutschen Marktes als zu restriktiv. Das inkludiert das 1.000 Euro Einzahlungslimit und die Einschränkungen bei In-Play-Wetten. Dies würde Spieler in den Schwarzmarkt treiben. Auch in Wisconsin arbeitet man an einem Gesetzentwurf für Online-Sportwetten. Dort werden ebenfalls Themen wie Kleinwetten und Spielsucht diskutiert.
Was heißt das für deutsche Spieler?
Auch in Deutschland ist der Spielerschutz ein zentrales Thema. Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) hat strenge Regeln eingeführt. Dazu gehören ein monatliches Einzahlungslimit von 1.000 Euro und ein Einsatzlimit von 1 Euro pro Spin bei Online-Slots. Über das länderübergreifende Sperrsystem LUGAS werden diese Limits überwacht. Spieler, die sich selbst Limits setzen oder sich auf die Sperrliste setzen lassen, werden von allen lizenzierten Anbietern ausgeschlossen. Das alles soll Spieler vor den Gefahren der Spielsucht schützen. Die Klagen in den USA zeigen jedoch, dass die technische Umsetzung von Spielerschutzmaßnahmen ebenfalls eine entscheidende Rolle spielt. Solche juristischen Auseinandersetzungen könnten auch auf Europa übergreifen und den Druck auf die Software-Entwicklung erhöhen, spielsuchtfördernde Designs zu vermeiden. Für deutsche Spieler bedeutet das, dass ihre Daten bei GGL-lizenzierten Anbietern geschützt sind. Die strikten Vorgaben des GlüStV 2021 sollen die Spieler vor übermäßigen Verlusten und dem Risiko einer Glücksspielsucht bewahren. So sind beispielsweise die „personalisierten ’Bonus’-Anreize und ‘Push’-Benachrichtigungen“, die Daniel Arroyo in den USA bemängelt, in Deutschland bei vielen GGL-lizenzierten Anbietern reglementiert oder untersagt, um die manipulative Kundenansprache einzuschränken.
Was das für GGL-Casinos heißt
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) lizenziert und überwacht Online-Glücksspielanbieter in Deutschland. Sie sorgt für die Einhaltung des GlüStV 2021. Die aktuellen Entwicklungen in den USA könnten auch die GGL dazu anregen, das Design von Glücksspiel-Apps noch genauer unter die Lupe zu nehmen. Bereits jetzt sind Vorgaben zur Spielsuchtprävention zentraler Bestandteil der Lizenzierung. Manipulative Algorithmen oder Designs, die auf die Ausnutzung von Suchtmechanismen abzielen, sind streng verboten. Die GGL-Whitelist listet alle legalen Anbieter auf. Spieler sollten unbedingt nur bei diesen Anbietern spielen, um größtmöglichen Schutz zu genießen. Sollte sich die Argumentation der Kläger in den USA durchsetzen, könnte dies langfristig auch die Anforderungen an Software-Entwickler und Plattformbetreiber weltweit beeinflussen. Selbst wenn die deutschen Regeln schon sehr streng sind, könnte der Fokus auf das App-Design weitere Anpassungen und noch detailliertere Richtlinien nach sich ziehen.
„Ich bin mir sicher, dass wir wahrscheinlich viele wirklich interessante Informationen darüber finden werden, was hinter den Kulissen mit den Leuten passiert ist, die diese Apps entwickelt haben, und welche Entscheidungen getroffen wurden und warum sie diese Entscheidungen getroffen haben.“ - Whitney Ray Di Bona, Anwältin und Verbraucherschutzexpertin bei Drugwatch
Quellen & weiterführende Links
- Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL): gluecksspiel-behoerde.de
- Whitelist erlaubter Online-Anbieter: GGL-Whitelist
- BZgA Spielsucht-Hotline: 0800 1 372 700 (kostenlos, anonym, 24/7)
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